Automatische Letztmaßnahmen: Der UFLA bringt neue Anforderungen an die Netzbetreiber zur Gewährleistung der Systemsicherheit
- von RA Dr. Michael Weise und RA Roman Schüttke, Stuttgart -*
Bisher wurde ein automatischer Lastabwurf in den Stromverteilernetzen im Falle eines Absinkens der Frequenz unter den Sollwert von 50 Hz über den sog. 5-Stufen-Plan für die automatische Frequenzentlastung (AFE) umgesetzt. Die AFE wird jetzt durch ein Abwurfkonzept mit 10 Stufen (sog. automatischer unterfrequenzabhängiger Lastabwurf, kurz UFLA) ersetzt. Rechtliche Grundlage dieser Neuerung ist der europäische Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes (NC ER), der durch die neue Anwendungsregel des VDE »Automatische Letztmaßnahmen zur Vermeidung von Systemzusammenbrüchen« (VDE-AR-N 4142) auf nationaler Ebene umgesetzt und ausdifferenziert wurde. Mit dem vorliegenden Beitrag soll ein kurzer Blick auf die Hintergründe dieser Änderung sowie den UFLA im Kontext der weiteren Instrumente des Netzbetreibers zur Aufrechterhaltung der Systemsicherheit geworfen werden (dazu I.). Darauf aufbauend werden die wesentlichen Regelungen des UFLA und damit im Zusammenhang stehende Problemfelder in der Praxis erläutert (dazu II.).
* Rechtsanwalt der auf Infrastruktur- und Energierecht spezialisierten überörtlichen Partnerschaft Becker Büttner Held PartGmbB.