Titel: Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Konzessionsverfahren
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 07.09.2021
Aktenzeichen: EnZR 29/20 – Gasnetz Rösrath
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Datenschutzrecht,
Energie(wirtschafts)recht,
Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer:
21006553
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2021, Seite 365
Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Konzessionsverfahren
- BGH, Urteil vom 07.09.2021 - EnZR 29/20 - Gasnetz Rösrath -*
Leitsätze des Gerichts:
- Die eine Konzession vergebende Gemeinde war schon vor Inkrafttreten des § 47 EnWG verpflichtet, den unterlegenen Bietern Auskunft darüber zu erteilen, aus welchen Gründen sie den Zuschlag einem anderen Bieter erteilen wollte. Dazu ist grundsätzlich die umfassende Unterrichtung über das Ausschreibungsergebnis durch Überlassung einer ungeschwärzten und vollständigen Kopie des für die Auswahlentscheidung der Gemeinde erstellten Auswertungsvermerks erforderlich, aber auch ausreichend.…