Emissionshandel – Gegenwart und Zukunft
- von RA Dr. Markus Ehrmann, Hamburg -*
Zum Jahresanfang 2021 hat die vierte Handelsperiode im Emissionshandel begonnen, die bis 2030 dauert. Erst im Herbst 2021 hat die DEHSt die Zuteilungsbescheide dafür erteilt. Übergreifende rechtliche Probleme, die alle Anlagenbetreiber betreffen, sind indes - anders als in früheren Handelsperioden - nicht erkennbar. Vielmehr bestehen für einzelne Anlagenbetreiber individuelle Probleme (dazu unter I.). Jedoch regeln auch die vorliegenden Zuteilungsbescheide die Zuteilung nicht abschließend. Vielmehr kann es aufgrund aktueller Änderungen beim Betrieb einer Anlage auch zu Änderungen bei der Zuteilung kommen. Diese dynamische Allokation stellt eine neue Entwicklung der vierten Handelsperiode dar, so dass sie hier vorgestellt werden soll (dazu unter II.). Schließlich hat die Europäische Kommission mit ihrem »Fit für 55«-Paket vom 14.07.2021 umfassende Vorschläge zur Änderung des Systems des Europäischen Emissionshandels (EU-EHS) und zur Einführung eines flankierenden CO2-Grenzausgleichssystems vorgelegt, die hier vorgestellt werden sollen (dazu unter III.).
* Dr. Markus Ehrmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der auf das Öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei Köchling & Krahnefeld in Hamburg, www.kk-rae.de, ehrmann@kk-rae.de.