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Titel: Finanzierung kommunaler Beteiligungsunternehmen im Lichte des Beihilfenrechts – Teil 2 –
Autor: RA Dr. Julian Faasch, Isabell Praefke
Datum: 01.11.2021
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 21006517 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2021, Seite 332

Finanzierung kommunaler Beteiligungsunternehmen im Lichte des Beihilfenrechts – Teil 2 –

- von RA Dr. Julian Faasch und RAin Isabell Praefke, Düsseldorf -*

In kommunalen Konzernen sind zahlreiche Geschäftsfelder dauerhaft defizitär. Dies betrifft insbesondere Verkehrs-, Bäder-, Tourismus- und Kulturbetriebe sowie Sozialeinrichtungen. Die entsprechenden Tätigkeiten können von den kommunalen Beteiligungsunternehmen nur sichergestellt werden, weil die Kommune sie finanziell dabei unterstützt.

Die finanzielle Unterstützung kommunaler Beteiligungsunternehmen durch den Ausgleich bestehender Verluste steht seit jeher im Fokus des europäischen Beihilfenrechts. Daneben werden kommunale Beteiligungsunternehmen oftmals durch Bürgschaften oder Darlehen finanziell abgesichert. Zudem ist es üblich, Gewinne zu thesaurieren oder das Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens zu erhöhen, um anstehende Investitionen im Unternehmen zu ermöglichen. Derartige Maßnahmen sind stets unter beihilfenrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten.

Mit diesem Beitrag sollen die Unternehmen der Versorgungswirtschaft dafür sensibilisiert werden, eine unionsrechtswidrige Beihilfe bereits vor der Gewährung zu vermeiden. In Teil 1 des Beitrags ging es zunächst um den Tatbestand der Beihilfe, wobei die wesentlichen Problemkreise am Beispiel des Verlustausgleichs aufgezeigt wurden. Ferner wurden die beihilfenrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Gewährung von Bürgschaften und Darlehen dargestellt.1 Der vorliegende Teil 2 des Beitrags befasst sich mit Gewinnthesaurierungen und Eigenkapitalerhöhungen. Im Anschluss daran werden Möglichkeiten zur Rechtfertigung von Beihilfen vorgestellt, um einer im Einzelfall erforderlichen Anmeldung der Beihilfe bei der Europäischen Kommission entgegenzuwirken. Weiter geht es darum, was im Zusammenhang mit einer anmeldepflichtigen Beihilfe zu beachten ist, die nicht gerechtfertigt ist.

* Dr. Julian Faasch ist als Rechtsanwalt bei der ES EversheimStuible Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Sein Fokus richtet sich dort neben dem Beihilfenrecht auf (Konzessions-)Vergabeverfahren und energiewirtschaftliche

Fragestellungen. Isabell Praefke ist ebenfalls Rechtsanwältin bei der ES EversheimStuible Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wobei ihr Tätigkeitsschwerpunkt neben dem Beihilfenrecht im Handels- und Gesellschaftsrecht mit seinen steuerrechtlichen Bezügen liegt.

1 Teil 1 des Beitrags wurde in Heft 10/2021, 293, vkw-online.eu DokNr. 21006399 veröffentlicht.

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