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Titel: Bindung der Arbeitsgerichte an nicht rechtskräftige Zustimmung des Integrationsamtes?
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 22.07.2021
Aktenzeichen: 2 AZR 193/21
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 21006525 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2021, Seite 350

Bindung der Arbeitsgerichte an nicht rechtskräftige Zustimmung des Integrationsamtes?

- BAG vom 22.07.2021 - 2 AZR 193/21 -

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer Kündigung. Die Klägerin, die einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist, arbeitete seit dem Jahr 2002 bei der Beklagten. Die Beklagte beantragte mit Schreiben vom 23.08.2018 die Zustimmung des Integrationsamts zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung. Das Integrationsamt eröffnete der Beklagten am 07.09.2018, dass wegen Fristablaufs nach § 174 Abs. 3 SGB IX die Zustimmung als erteilt gelte.

Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis der Parteien mit am selben Tag…

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