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Titel: Bemessung des Kommunalrabatts
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 29.09.2021
Aktenzeichen: VI – 3 Kart 210- 20 [V]
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 21006518 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2021, Seite 337

Bemessung des Kommunalrabatts

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2021 - VI - 3 Kart 210- 20 [V] -**

Leitsätze des Gerichts:

  1. Preisnachlässe nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KAV (sog. Kommunalrabatt) dürfen nur auf das Entgelt für den Netzzugang, d.h. den Arbeits-, Leistungs- und Grundpreis, nicht auch auf weitere, mit dem Netzzugang lediglich in Zusammenhang stehende Rechnungsbestandteile wie Abgaben, Umlagen und Entgelte für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung gewährt werden. Letztere können jedenfalls deshalb nicht erlösmindernd bei der Bestimmung der erziel - baren Erlöse nach § 5 Abs. 1 S.…
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