Titel: Anzahl der Verpachtungs-BgA bei Verpachtung mehrerer gleichartiger Objekte
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 13.04.2021
Aktenzeichen: I R 2/19
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
21006520
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2021, Seite 342
Anzahl der Verpachtungs-BgA bei Verpachtung mehrerer gleichartiger Objekte
- BFH, Urteil vom 13.04.2021 - I R 2/19 -*
Leitsatz des Gerichts:
Die Verpachtung mehrerer gleichartiger gewerblicher Objekte (hier: Campingplätze) durch die Trägerkörperschaft kann nur dann zur Annahme eines einzigen Verpachtungs- BgA führen, wenn die Objekte eine „Einrichtung“ (funktionelle Einheit) i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG bilden. Ist das nicht der Fall, handelt es sich auch dann um mehrere selbständige Verpachtungs-BgA, wenn die Pachtverträge bei der Trägerkörperschaft von derselben organisatorischen Untergliederung oder nach einheitlichen Maßgaben und…