Neuer Rechtsrahmen für die Elektromobilität
- von RAin Simone Mühe, Berlin, und RA Oliver Rosenstock, Hamburg -*
Bis 2030 sollen nach den Zielen der Bundesregierung mindestens zehn Millionen Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs sein, die unter anderem an mindestens 1.000 Schnellladepunkten geladen werden können. Auch wenn die Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge derzeit stark ansteigen, scheint dies noch in weiter Ferne zu liegen. Um die Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver zu machen und dadurch den Markthochlauf zu beschleunigen, hat die Bundesregierung neben der Neuauflage und der Aufstockung von Förderprogrammen einige Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht. Auch die Bundesnetzagentur war regulatorisch aktiv, um den Zugang für Lieferanten zu Ladestationen zu erleichtern.
* Die Autorin Mühe ist Rechtsanwältin und Partner Counsel, der Autor Rosenstock Rechtsanwalt in der bundesweit tätigen, auf Infrastruktur- und Energierecht spezialisierten Sozietät Becker Büttner Held am Berliner und Hamburger Standort.