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Titel: Keine umsatzsteuerliche Lieferung von in einem BHKW erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom an den Netzbetreiber
Behörde / Gericht: Finanzgericht Köln
Datum: 16.06.2021
Aktenzeichen: 9 K 2943/16
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 21006407 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2021, Seite 312

Keine umsatzsteuerliche Lieferung von in einem BHKW erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom an den Netzbetreiber

- FG Köln, Urteil vom 16.06.2021 - 9 K 2943/16 -*

Leitsatz der Redaktion:

Durch die Erzeugung von Strom im BHKW und den dezentralen Selbstverbrauch erfolgt keine Lieferung von Strom an den Netzbetreiber. Es ist insoweit nicht von einer Übertragung der Verfügungsmacht auf den Netzbetreiber auszugehen. Infolge der fehlenden Einspeisung des Stroms in das allgemeine Stromnetz werden weder Substanz, noch Wert oder Ertrag des im BHKW erzeugten und dezentral verbrauchten Stroms auf den Stromnetzbetreiber übertragen.

Streitig sind die umsatzsteuerlichen Folgen im Zusammenhang mit…

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