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Titel: Beitragspflicht nach ersatzloser Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung
Behörde / Gericht: VG Schleswig-Holstein
Datum: 04.11.2020
Aktenzeichen: 9 A 129/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 21006409 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2021, Seite 316

Beitragspflicht nach ersatzloser Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung

- Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 04.11.2020 - 9 A 129/18 -

Leitsatz der Redaktion:

Die sachliche Beitragspflicht entsteht nach § 8 Abs. 4 KAG SH mit dem Abschluss der Maßnahme, konkret der Abnahme. Unschädlich ist, wenn die betreffende Ausbaubeitragssatzung ersatzlos aufgehoben wurde, laut der Aufhebungssatzung aber noch Beiträge erhoben werden, sofern die sachliche Beitragspflicht vor dem Außerkrafttreten der Ausbaubeitragssatzung entstanden ist.

Die Beteiligten streiten um die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Die Klägerin ist Eigentümerin des mit einem…

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