Titel: GmbH als Verwaltungshelfer beim Erlass eines Gebührenbescheids
Behörde / Gericht:
VG Ansbach
Datum: 18.05.2020
Aktenzeichen: AN 19 K 18.01867, AN 19 K 20.00916, AN 19 K 20.00917
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abwasserrecht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
21006135
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2021, Seite 27
GmbH als Verwaltungshelfer beim Erlass eines Gebührenbescheids
- VG Ansbach, Urteil vom 18.05.2020 - AN 19 K 18.01867, AN 19 K 20.00916, AN 19 K 20.00917 -
Leitsatz der Redaktion:
Verwaltungshelfer unterstützen die Verwaltungsbehörde bei der Durchführung bestimmter Verwaltungsaufgaben, werden aber - im Unterschied zum Beliehenen - nicht selbstständig tätig, sondern nehmen Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der Behörde wahr.
Mit Satzung der Stadt für das Kommunalunternehmen »Abwasserentsorgung …« Anstalt des öffentlichen Rechts vom 28.12.2004, übertrug die Stadt der Beklagten ab dem 01.01.2005 die Abwasserbeseitigung gemäß…