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Titel: EEG 2021: Gesetzgebungssprint zur Rettung von Klima, Ü20-Anlagen und Corona-Unternehmen
Datum: 01.01.2021
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 21006128 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2021, Seite 5

EEG 2021: Gesetzgebungssprint zur Rettung von Klima, Ü20-Anlagen und Corona-Unternehmen

- von RA Joachim Held, Mag. rer. publ. und RA Christian Leiding, Nürnberg -*

Mit dem EEG 2021 verbindet der Gesetzgeber so vielfältige, aber auch widerstrebende Ziele wie die Verschärfung des Klimaschutzpfads, eine Fortführungsperspektive für EEG-Anlagen nach Auslaufen der Einspeisevergütungsförderung, die Digitalisierung der Energiewirtschaft oder die EEG-Umlagenentlastung wirtschaftskrisenbelasteter (Verkehrs-)Unternehmen. Das in einer Rekordzeit von einem knappen halben Jahr abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren eröffnet sowohl neue Chancen als auch erhebliche Risiken für die Erneuerbaren Energien-Akteure. EEG-Anlagenbetreiber, Stadtwerke, Netzbetreiber, Stromvertriebe und kommunale Verkehrsunternehmen müssen mit dem Inkrafttreten des EEG 2021 zum 01.01.2021 ihre Geschäftsmodelle deshalb schnell an die neuen Vorgaben anpassen.

* Die Autoren sind angestellte Rechtsanwälte der Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg. Dieser Beitrag gibt ausschließlich ihre persönliche Auffassung wieder.

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