Titel: EEG 2021: Gesetzgebungssprint zur Rettung von Klima, Ü20-Anlagen und Corona-Unternehmen
Datum: 01.01.2021
Artikeltyp:
Aufsätze
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
21006128
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2021, Seite 5
EEG 2021: Gesetzgebungssprint zur Rettung von Klima, Ü20-Anlagen und Corona-Unternehmen
- von RA Joachim Held, Mag. rer. publ. und RA Christian Leiding, Nürnberg -*
Mit dem EEG 2021 verbindet der Gesetzgeber so vielfältige, aber auch widerstrebende Ziele wie die Verschärfung des Klimaschutzpfads, eine Fortführungsperspektive für EEG-Anlagen nach Auslaufen der Einspeisevergütungsförderung, die Digitalisierung der Energiewirtschaft oder die EEG-Umlagenentlastung wirtschaftskrisenbelasteter (Verkehrs-)Unternehmen. Das in einer Rekordzeit von einem knappen halben Jahr abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren eröffnet sowohl neue Chancen als auch erhebliche Risiken für die Erneuerbaren Energien-Akteure. EEG-Anlagenbetreiber, Stadtwerke, Netzbetreiber, Stromvertriebe und kommunale Verkehrsunternehmen müssen mit dem Inkrafttreten des EEG 2021 zum 01.01.2021 ihre Geschäftsmodelle deshalb schnell an die neuen Vorgaben anpassen.* Die Autoren sind angestellte Rechtsanwälte der Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg. Dieser Beitrag gibt ausschließlich ihre persönliche Auffassung wieder.