Der Überstundenbegriff im öffentlichen Dienst
- von RA André A. Schiepel, München -*
Gerade der öffentliche Dienst ist durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Anforderungen an die Arbeitszeit der Beschäftigten geprägt. Die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge erfordern häufig besondere Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung. Dies gilt auch und gerade für die Versorgungswirtschaft und für die von ihr gedeckten Bedürfnisse. Bei all diesen Arbeitszeitgestaltungen kommt immer wieder die Frage auf, wann die Arbeitnehmer in den jeweiligen Arbeitszeitmodellen Arbeitszeiten erbringen, die nach den tariflichen Regelungen als Überstunden zu qualifizieren sind. Gerade in den letzten Jahren haben sich hier durch die Rechtsprechung neue Erkenntnisse ergeben.
* Der Autor André Schiepel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei maat Rechtsanwälte Späth und Partner, München.