Titel: Außerordentliche Kündigung eines einem Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen
Autor:
RAin Dr. Jutta Cantauw
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 11.06.2020
Aktenzeichen: 2 AZR 442/19
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
21006136
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2021, Seite 28
Außerordentliche Kündigung eines einem Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen
- BAG, Urteil vom 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 -
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Arbeitsgerichte bei der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (nur) zu prüfen haben, ob die Kündigung gemäß § 174 Abs. 5 SGB IX unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung erklärt wurde, nicht hingegen, ob die zweiwöchige Antragsfrist (§ 174 Abs. 2 SGB IX) bzw. die Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten worden ist.
Die Parteien streiten über eine außerordentliche Kündigung. Der Kläger arbeitete seit dem Jahr 2000 als Hausmeister bei der Beklagten…