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Titel: Außerordentliche Kündigung eines einem Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 11.06.2020
Aktenzeichen: 2 AZR 442/19
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 21006136 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2021, Seite 28

Außerordentliche Kündigung eines einem Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen

- BAG, Urteil vom 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 -

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass die Arbeitsgerichte bei der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen (nur) zu prüfen haben, ob die Kündigung gemäß § 174 Abs. 5 SGB IX unverzüglich nach Erteilung der Zustimmung erklärt wurde, nicht hingegen, ob die zweiwöchige Antragsfrist (§ 174 Abs. 2 SGB IX) bzw. die Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten worden ist.

Die Parteien streiten über eine außerordentliche Kündigung. Der Kläger arbeitete seit dem Jahr 2000 als Hausmeister bei der Beklagten…

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