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Titel: Wirksamkeit einer Vergabesperre wegen Interessenkonflikt
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 03.06.2020
Aktenzeichen: XIII ZR 22/19
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 20005948 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2020, Seite 276

Wirksamkeit einer Vergabesperre wegen Interessenkonflikt

- BGH, Urteil vom 03.06.2020 - XIII ZR 22/19 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Ein eingetragener Verein, der sich am Wirtschaftsverkehr beteiligt, genießt bei dieser Tätigkeit den Schutz des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
  2. Schließt ein öffentlicher Auftraggeber ein Unternehmen ohne hinreichenden sachlichen Grund generell von der Vergabe von Aufträgen oder der Teilnahme an Vergabeverfahren aus, steht dem ausgeschlossenen Unternehmen gegen die Umsetzung einer solchen rechtswidrigen Vergabesperre ein Unterlassungsanspruch zu.
  3. Ein Interessenkonflikt bei einem…
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