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Titel: Kürzung des Umlaufvermögens der ÜNB durch BNetzA
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 13.05.2020
Aktenzeichen: VI-3 Kart 702/19 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005947 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2020, Seite 276

Kürzung des Umlaufvermögens der ÜNB durch BNetzA

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.05.2020 - VI-3 Kart 702/19 (V) -*

Leitsatz des Gerichts:

§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 StromNEV

Die von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Festsetzung der Erlösobergrenze für die 3. Regulierungsperiode Strom (2019 bis 2023) vorgenommene Kürzung des Umlaufvermögens der Übertragungsnetzbetreiber um die in Zusammenhang mit dem EEG-Wälzungsmechanismus stehenden Bilanzwerte ist nicht zu beanstanden.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Die Beschwerdeführerin ist als Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB) für die Übertragung von Elektrizität über ein…

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