Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Fixierung von BKZ und Netzanschlusskosten und Kapitalkostenabzug
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 01.07.2020
Aktenzeichen: VI – 3 Kart 783/19 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005946 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2020, Seite 274

Fixierung von BKZ und Netzanschlusskosten und Kapitalkostenabzug

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2020 - VI - 3 Kart 783/19 (V) -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Bei der Ermittlung des Kapitalkostenabzugs gemäß § 6 Abs. 3 S. 4 ARegV ist eine Fixierung der zwischen dem 01.01.2007 und dem 31.12.2016 vereinnahmten Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskostenbeiträge entsprechend der durch § 34 Abs. 5 S. 1 ARegV geforderten unveränderten Fortführung der kalkulatorischen Restwerte der in diesem Zeitraum aktivierten Anlagengüter nicht geboten. Die Übergangsvorschrift des § 34 Abs. 5 S. 1 ARegV erfasst aus Investitionen folgende Kapitalkosten,…
Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche