Titel: Fiktion einer Nullbescheinigung gilt auch für Regiebetriebe
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 23.06.2020
Aktenzeichen: 6 K 2049/17 KE
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
20005953
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2020, Seite 282
Fiktion einer Nullbescheinigung gilt auch für Regiebetriebe
- FG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2020 - 6 K 2049/17 KE -*
Leitsatz der Redaktion:
Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto gelten auch bei einem BgA in Form eines Regiebetriebs nur dann als verwendet, wenn für die Leistung rechtzeitig eine Steuerbescheinigung i.S.d. § 27 Abs. 3 KStG ausgestellt wurde. Fehlt es an einer solchen Bescheinigung, gilt der Betrag der Einlagenrückgewähr als mit 0 € bescheinigt.
Streitig ist, ob für eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) eines Betriebs gewerblicher Art in Form eines Regiebetriebs an die Trägerkörperschaft (Klägerin) Beträge…