Der Beitrag der Leitungsauskunft zur Infrastruktursicherheit in Deutschland
- von Dipl.-Ing. Jens Focke, Bonn und RA Markus Heinrich, Hamm -*
Eine hochentwickelte Gesellschaft glaubt naturgemäß, ihre Risiken abgeschafft zu haben. Versicherungen, Verkehrshinweise, Sozialsysteme, Gesetzgebung, letztendlich Vorgaben aller Art wägen uns in einem Korsett von Sicherheit des eigenen Handelns, welches kaum zu negativen Konsequenzen führen kann. Infrastruktursicherheit ist dabei ein hohes Gut, auf dessen Funktionieren wir Tag für Tag angewiesen sind, sei es als Verkehrsteilnehmer, Energiekunde oder bei der Nutzung des Internets. Gerade die COVID-19-Krise macht uns deutlich, dass Digitalisierung zu einer volkswirtschaftlichen Pflichtaufgabe geworden ist.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich damit, wie sich die Arbeitswelt im Allgemeinen und der Prozess der Leitungsauskunft im Speziellen aktuell dieser Aufgabe widmen. Wir zerlegen dabei in Absatz 2 den Begriff »Leitungsauskunft« in seine Einzelteile, um die Aufgaben bzw. Herausforderungen aller am Prozess Beteiligten zu verstehen und um ihnen dann in Absatz 3 die jeweiligen Verpflichtungen aus aktuellem Gesetz, Regelwerk und Rechtsprechung mit an die Hand zu geben. Zu guter Letzt stellen wir ein Praxisbeispiel vor, welches diese Pflichtaufgabe u.E. mustergültig bewältigt, unter Einhaltung aller zuvor diskutierten Verpflichtungen.
* Der Autor Jens Focke ist Vorstand des Bundesweiten Informationssystems zur Leitungsrecherche (BIL eG) in Bonn, der Autor Markus Heinrich ist Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm sowie 2. Vorstand der BIL eG.