Das neue Gebäudeenergiegesetz – Ein Startschuss für mehr Klimaschutz im Immobiliensektor?
- von RA Joachim Held, Mag. rer. publ., Nürnberg -*
Mit dem neuen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) werden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt und novelliert. Ziel des GEG ist die Vereinfachung des Energieeinsparrechts für den Immobiliensektor, um die Erreichung der klimaschutzrechtlichen Ziele effizient sicherzustellen. Das lange Gesetzgebungsverfahren ist ein Indiz für die Bedeutung des Immobiliensektors für den Klimaschutz. Das GEG als zentrales gesetzgeberisches Instrument wird deshalb weiter im Fokus der Energiepolitik bleiben, sodass es durchaus als Startschuss für mehr Klimaschutz im Immobiliensektor mit interessanten neuen Chancen für alle Marktakteure bezeichnet werden kann.
* Der Autor ist angestellter Rechtsanwalt der Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Dieser Beitrag gibt ausschließlich seine persönliche Auffassung wieder.