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Titel: Verkürzung des Genehmigungszeitraumes einer Investitionsmaßnahme
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 08.04.2020
Aktenzeichen: VI-3 Kart 730/19 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005931 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2020, Seite 250

Verkürzung des Genehmigungszeitraumes einer Investitionsmaßnahme

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.04.2020 - VI-3 Kart 730/19 (V) -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Eine Beschränkung der Genehmigung einer Investitionsmaßnahme auf eine Regulierungsperiode ist mit § 23 ARegV a.F. (bis zum 21.03.2019 geltende Fassung) vereinbar.
  2. Die Übergangsregelung in § 34 Abs. 11 S. 3 ARegV ist auch auf Investitionsmaßnahmen anwendbar, die bis zum 21.03.2019 beantragt, aber noch nicht genehmigt worden sind.
  3. § 34 Abs. 11 S. 3 ARegV verstößt nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Die Norm führt zur Verkürzung eines schon begonnenen, aber noch nicht…
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