Titel: Verkürzung des Genehmigungszeitraumes einer Investitionsmaßnahme
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 08.04.2020
Aktenzeichen: VI-3 Kart 730/19 (V)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
20005931
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2020, Seite 250
Verkürzung des Genehmigungszeitraumes einer Investitionsmaßnahme
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.04.2020 - VI-3 Kart 730/19 (V) -*
Leitsätze des Gerichts:
- Eine Beschränkung der Genehmigung einer Investitionsmaßnahme auf eine Regulierungsperiode ist mit § 23 ARegV a.F. (bis zum 21.03.2019 geltende Fassung) vereinbar.
- Die Übergangsregelung in § 34 Abs. 11 S. 3 ARegV ist auch auf Investitionsmaßnahmen anwendbar, die bis zum 21.03.2019 beantragt, aber noch nicht genehmigt worden sind.
- § 34 Abs. 11 S. 3 ARegV verstößt nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Die Norm führt zur Verkürzung eines schon begonnenen, aber noch nicht…