Titel: Take-or-pay-Klausel wirksam
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Saarländisches Oberlandesgericht (in Saarbrücken)
Datum: 28.11.2018
Aktenzeichen: U 37/18 – (rkr.)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
20005922
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2020, Seite 247
Take-or-pay-Klausel wirksam
- OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.11.2018 - 5 U 37/18 - (rkr.) -*
Leitsätze des Gerichts:
- Vereinbaren die Parteien eines Energieliefervertrages die jährliche Abnahme einer bestimmten Mindestmenge an elektrischer Energie, so handelt es sich um ein Fixgeschäft und tritt mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes in Ansehung des nicht abgenommenen Teils der vereinbarten Mindestmenge Unmöglichkeit ein. Die Vergütungspflicht des Abnehmers richtet sich insoweit nach § 326 Abs. 2 BGB.
- Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energielieferers enthaltene Klausel, die…