Titel: Straßenausbaubeitrag für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Straßenentwässerung
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 16.07.2019
Aktenzeichen: 9 LA 45/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
20005928
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2020, Seite 252
Straßenausbaubeitrag für die Teileinrichtungen Fahrbahn und Straßenentwässerung
- OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.07.2019 - 9 LA 45/18 -*
Leitsatz der Redaktion:
Bezogen auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist der Begriff der öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 NKAG grundsätzlich identisch mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Anlagenbegriff und erfasst die gesamte Verkehrsanlage.
Eine Einstufung als überwiegend dem Anliegerverkehr dienende öffentliche Einrichtung, die es rechtfertigt, den Anliegern den deutlich größten Teil des beitragsfähigen Aufwands aufzuerlegen, ist erst dann gerechtfertigt, wenn der Anliegerverkehr mehr als 60%…