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Titel: Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen – Kündigungserklärungsfrist
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 27.02.2020
Aktenzeichen: 2 AZR 90/19
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 20005930 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2020, Seite 255

Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen – Kündigungserklärungsfrist

- BAG, Urteil vom 27.02.2020 - 2 AZR 90/19 -

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung. Die Arbeitgeberin hatte die Kündigung am 16. März 2016 ausgesprochen und von der Arbeitnehmerin am 28. März 2016 erfahren, dass diese einen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch gestellt hatte, der dann auch im Laufe des Verfahrens bewilligt wurde.

Die Beklagte beantragte daraufhin am 8. April 2016 - also nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB - die Zustimmung zu einer fristlosen Kündigung bei dem zuständigen…

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