Titel: Rücknahme eines bestandskräftigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 10.09.2019
Aktenzeichen: 6 K 953/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
20005929
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2020, Seite 253
Rücknahme eines bestandskräftigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides
- VG Cottbus, Urteil vom 10.09.2019 - 6 K 953/17 -
Leitsatz der Redaktion:
Allein aus der Rechtswidrigkeit des (bestandskräftigen) Beitragsbescheides und damit der Eröffnung des Tatbestandes des § 130 Abs. 1 AO folgt noch nicht ein Anspruch auf Rücknahme des Bescheides. Auf der Rechtsfolgenseite wird der Behörde vielmehr Ermessen eingeräumt, wie die Verwendung des Wortes »kann« in § 130 Abs. 1 AO verdeutlicht.
Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit i.S. einer Ermessensreduzierung auf Null besteht ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines…