Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Rücknahme eines bestandskräftigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides
Behörde / Gericht: VG Cottbus
Datum: 10.09.2019
Aktenzeichen: 6 K 953/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abgabenordnung, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Wasserrecht
Dokumentennummer: 20005929 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2020, Seite 253

Rücknahme eines bestandskräftigen Trinkwasseranschlussbeitragsbescheides

- VG Cottbus, Urteil vom 10.09.2019 - 6 K 953/17 -

Leitsatz der Redaktion:

Allein aus der Rechtswidrigkeit des (bestandskräftigen) Beitragsbescheides und damit der Eröffnung des Tatbestandes des § 130 Abs. 1 AO folgt noch nicht ein Anspruch auf Rücknahme des Bescheides. Auf der Rechtsfolgenseite wird der Behörde vielmehr Ermessen eingeräumt, wie die Verwendung des Wortes »kann« in § 130 Abs. 1 AO verdeutlicht.

Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit i.S. einer Ermessensreduzierung auf Null besteht ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche