Privatrechtliche Abrechnung bei Hoheitsbetrieben – Werden Abwasser, Abfall & Co. umsatzsteuerpflichtig? – Teil 2 –*
- von Dipl.-Bw. (FH) / Dipl.-Vw. / Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach -
Nach dem BMF-Schreiben vom 29.11.2019 - III C 2 - S 7107/19/10007 :003 - führt die privatrechtliche Ausgestaltung einer Leistung, d.h. eine Abrechnung nach Entgelten, dazu, dass eine an sich hoheitliche Tätigkeit nicht mehr im Rahmen der öffentlichen Gewalt i.S.d. § 2b Abs. 1 Satz 1 UStG erbracht wird. Infolge dessen kann die jPöR in klassischen Hoheitsbetrieben (Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, etc.) ab 2023 der Umsatzsteuer unterliegen, sofern die Satzungs- und Abrechnungsmodalitäten nicht entsprechend formuliert sind und umgesetzt werden.
* Teil 1 des Beitrags mit Ausführungen zum Bereich der Abwasserbeseitigung ist veröffentlicht in VersorgW 6/2020, 174, DokNr. 20005871.