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Titel: Privatrechtliche Abrechnung bei Hoheitsbetrieben – Werden Abwasser, Abfall & Co. umsatzsteuerpflichtig? – Teil 2 –*
Datum: 01.08.2020
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Entsorgungsrecht, EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 20005921 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2020, Seite 243

Privatrechtliche Abrechnung bei Hoheitsbetrieben – Werden Abwasser, Abfall & Co. umsatzsteuerpflichtig? – Teil 2 –*

- von Dipl.-Bw. (FH) / Dipl.-Vw. / Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach -

Nach dem BMF-Schreiben vom 29.11.2019 - III C 2 - S 7107/19/10007 :003 - führt die privatrechtliche Ausgestaltung einer Leistung, d.h. eine Abrechnung nach Entgelten, dazu, dass eine an sich hoheitliche Tätigkeit nicht mehr im Rahmen der öffentlichen Gewalt i.S.d. § 2b Abs. 1 Satz 1 UStG erbracht wird. Infolge dessen kann die jPöR in klassischen Hoheitsbetrieben (Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, etc.) ab 2023 der Umsatzsteuer unterliegen, sofern die Satzungs- und Abrechnungsmodalitäten nicht entsprechend formuliert sind und umgesetzt werden.

* Teil 1 des Beitrags mit Ausführungen zum Bereich der Abwasserbeseitigung ist veröffentlicht in VersorgW 6/2020, 174, DokNr. 20005871.

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