Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz – quo vadis?
- von RA Dr. Christian Rühr, Berlin -*
Neuen Amtsinhabern wird regelmäßig ein Zeitraum von 100 Tagen gewährt, in denen sie sich in ihre Aufgaben einarbeiten können. Was herkömmlich für die Exekutive gilt, trifft auf die Rechtsprechung weniger zu. Ein neuer Spruchkörper am Bundesgerichtshof muss gleich »liefern«. So dürfte es sich auch für den XIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs dargestellt haben. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz richtete den Senat zum 01.09.2019 ein, um der wachsenden Bedeutung des Energierechts Rechnung zu tragen. Seither sind inzwischen mehr als 100 Tage vergangen. Auch wenn die »100-Tage-Regel« für die Rechtsprechung nicht so recht passen mag, nimmt der Autor die zurückliegenden Monate und erste Urteile des Gerichts zum Anlass, die Rechtsprechung des »neuen« XIII. Zivilsenats zum Recht der erneuerbaren Energien zu würdigen. Kurze juristische Analysen der Entscheidungen werden von Hinweisen für die Praxis begleitet.
* Der Autor ist Rechtsanwalt am Berliner Standort der Sozietät Becker Büttner Held, die auf das Energie- und Infrastrukturrecht spezialisiert ist. Der Beitrag gibt seine persönlichen Auffassungen wieder.