Der Wärmekunde unter europäischem Blickwinkel – Eine Analyse der EU-Änderungsrichtlinie zur Energieeffizienzrichtlinie vom 11.12.2018 –
- von RA Dr. Karsten Rauch, Wuppertal -*
Die EU-Änderungsrichtlinie zur Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU vom 11.12.2018 (»EED«) rückt den Wärmekunden zunehmend in den Mittelpunkt des regulatorischen Geschehens. Mit diesem akzentuierten Schwerpunkt werden zwangsläufig auch Veränderungen der Allgemeinen Versorgungsbedingungen Fernwärme (»AVBFernwärmeV«) zukünftig einhergehen. Die Novellierung des nationalen Wärmevertragsrechts wird neue Rechte von Wärmekunden begründen, die zumeist mit neuen bzw. sich veränderten (kostenverursachenden) Pflichten der Fernwärme- und Kälteversorgungsunternehmen sowie Contractoren (»Wärmelieferanten«/»Versorger«) einhergehen werden. Die vertiefende Auseinandersetzung mit dem neuen Rollenbild, welches die EED in Bezug auf den Wärmekunden ausprägt, lohnt sich daher über die rein juristische Betrachtung hinaus. Insoweit soll dieser Beitrag - aufbauend auf bereits publizierte Parallelveröffentlichungen - auch eine Sensibilität bei Wärmelieferanten schaffen, welche Herausforderungen in Bezug auf das Vertrags- und Kundenmanagement in den nächsten Jahren zu bewältigen sind.
* Der Autor ist bei der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH als Justitiar beschäftigt. Der Beitrag gibt die ausschließliche Auffassung des Autors wieder.