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Titel: Bedarfsgerechtigkeit des Netzausbaus und ARegV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 06.05.2020
Aktenzeichen: VI-3 Kart 739/19 (V)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005924 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2020, Seite 250

Bedarfsgerechtigkeit des Netzausbaus und ARegV

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2020 - VI-3 Kart 739/19 (V) -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 1 Var. 3 ARegV erfolgt bei Maßnahmen, die von den Übertragungsnetzbetreibern gemäß § 12b Abs. 1 S. 2 EnWG verpflichtend in den Netzentwicklungsplan einzubringen sind, nach Maßgabe der Netzentwicklungsplanung gemäß §§ 12a ff. EnWG. Die Bestätigung einer solchen Maßnahme in dem zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Netzentwicklungsplan ist Voraussetzung für die Genehmigung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Var. 3 ARegV.
  2. Lieg…
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