Titel: Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG auf die Lieferung von Strom und Wärme an zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 07.07.2020
Aktenzeichen: III C 2 – S 7208/19/10001 :001
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
20005925
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2020, Seite 251
Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG auf die Lieferung von Strom und Wärme an zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer
- BMF- Schreiben vom 07.07.2020 - III C 2 - S 7208/19/10001 :001 -
Mit BMF-Schreiben vom 23. Februar 2016 - III C 2 - S 7208/11/10001 (2016/0119987) (BStBl I S. 240) wurde dem BFH-Urteil vom 5. Juni 2014 - XI R 44/12 (BStBl 2016 II, S. 187) folgend klargestellt, dass die Mindestbemessungsgrundlage bei Leistungen an einen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer jedenfalls dann keine Anwendung findet, wenn der vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug keiner Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG unterliegt. Nach Abschnitt 10.7 Abs. 6 Satz 3…