Titel: Zum Umfang der zu übertragenden Stromund Gasnetzanlagen an den Neukonzessionär
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 07.04.2020
Aktenzeichen: EnZR 75/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer:
20005900
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2020, Seite 213
Zum Umfang der zu übertragenden Stromund Gasnetzanlagen an den Neukonzessionär
- BGH, Urteil vom 07.04.2020 - EnZR 75/18 -*
Leitsatz des Gerichts:
Ein Anspruch des neuen Energieversorgungsunternehmens zur Übereignung von Leitungsanlagen der Hochspannungs- und Hochdruckebene im Gemeindegebiet setzt voraus, dass die Anlage nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der neue Konzessionsnehmer seine Versorgungsaufgaben nicht mehr wie der frühere Netzbetreiber erfüllen könnte, und die Leitungsanlage eine mehr als nur unwesentliche Funktion bei der örtlichen Versorgung hat.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt:
Im Jahr 2014 führte die Stadt S.…