Titel: Eindeutige Willensbekundung zur Bildung eines Abrechnungsabschnitts
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 09.07.2019
Aktenzeichen: 6 ZB 18.2370
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
20005906
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2020, Seite 221
Eindeutige Willensbekundung zur Bildung eines Abrechnungsabschnitts
- VGH München, Beschluss vom 09.07.2019 - 6 ZB 18.2370 -*
Leitsätze der Redaktion:
Will die Gemeinde abweichend von der Regel den Ausbauaufwand nicht auf der Grundlage einer einzelnen Ortsstraße, sondern auf der eines (Abrechnungs-)Abschnitts ermitteln, setzt dies u.a. eine eindeutige Willensbekundung (»innerdienstlicher Ermessensakt«) zur Bildung eines Abrechnungsabschnitts voraus.
Ein Gehweg kann schon dann funktionsfähig sein, wenn er eine Mindestgehwegbreite von 75 cm aufweist.
Der Kläger wurde mit Bescheid vom 31.10.2014 als Eigentümer des Grundstücks FlNr. 1239 von…