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Titel: Eigenkapitalzinssatz III: Bestätigung der BNetzA
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 03.03.2020
Aktenzeichen: EnVR 26/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005899 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2020, Seite 212

Eigenkapitalzinssatz III: Bestätigung der BNetzA

- BGH, Beschluss vom 03.03.2020 - EnVR 26/18 -*

Leitsatz des Gerichts:

Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode rechtsfehlerfrei festgelegt (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - EnVR 41/18, ZNER 2019, 431; EnVR 52/18, RdE 2019, 456 - Eigenkapitalzinssatz II**).

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit zwei im Wesentlichen inhaltsgleichen Beschlüssen vom 05.10.2016 (BK4-16-160 und…

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