Titel: Windenergie kann Flugverkehr nicht verdrängen
Behörde / Gericht:
VG Koblenz
Datum: 30.04.2020
Aktenzeichen: 4 K 1139 – 19.KO
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
20005876
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2020, Seite 184
Windenergie kann Flugverkehr nicht verdrängen
- VG Koblenz, Gerichtsbescheid vom 30.04.2020 - 4 K 1139 - 19.KO -*
Leitsatz der Redaktion:
§ 22 Abs. 1 LuftVO vermittelt keine subjektiv-öffentlichen Rechte Dritter auf Berücksichtigung von spezifischen Nutzungsrechten, wie der Bau von Windkraftanlagen, sondern dient ausschließlich der Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
Die klagende GmbH beabsichtigt den Bau von drei Windenergieanlagen im Saarland nahe der rheinland-pfälzischen Grenze. Einen entsprechenden Antrag lehnte die zuständige saarländische Behörde unter anderem mit der…