Titel: Schriftformverzicht auf gesetzlich bestimmten Zahlungsanspruch nach EEG
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 12.11.2019
Aktenzeichen: EnVR 108/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
20005874
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2020, Seite 181
Schriftformverzicht auf gesetzlich bestimmten Zahlungsanspruch nach EEG
- BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - EnVR 108/18 -*
Leitsatz des Gerichts:
- Eine nach § 22 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchst. c EEG der Schriftform bedürftige Erklärung über den Verzicht auf den gesetzlich bestimmten Zahlungsanspruch muss grundsätzlich den Anforderungen des § 126 Abs. 1 BGB genügen.
- Ein Anlagenbetreiber, der eine solche Erklärung ausschließlich per Telefax übermittelt hat, verstößt gegen Treu und Glauben, wenn er sich erst nach erfolgloser Teilnahme an einer Ausschreibung auf den Formmangel beruft.
Aus den Gründen (Zusammenfassung):
I. Sachverhalt
Die…