Titel: Preisgleitklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 18.12.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 209/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
20005875
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2020, Seite 183
Preisgleitklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen
- BGH, Urteil vom 18.12.2019 - VIII ZR 209/18 -*
Leitsätze des Gerichts:
- Nach § 24 Abs. 4 Satz 1 AVBFernwärmeV (§ 24 Abs. 3 Satz 1 a.F.) müssen in Fernwärmelieferungsverträgen enthaltene Anpassungsklauseln für den Arbeitspreis so ausgestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen (sog. Kostenelement) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (sog. Marktelement) angemessen berücksichtigen. Hinsichtlich des Kostenelements ist zwar keine Kostenechtheit, aber eine unmittelbare…