Titel: Herstellungsbeitrag bei einer Erhöhung der zulässigen Geschossfläche im Bebauungsplan
Behörde / Gericht:
VG Würzburg
Datum: 05.06.2019
Aktenzeichen: W 2 K 19.553
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
20005880
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2020, Seite 188
Herstellungsbeitrag bei einer Erhöhung der zulässigen Geschossfläche im Bebauungsplan
- VG Würzburg, Urteil vom 05.06.2019 - W 2 K 19.553 -
Leitsatz der Redaktion:
Erhöht eine Gemeinde die zulässige Geschossfläche im Bebauungsplan, so bewirkt dies beim Beitragsmaßstab der zulässigen Geschossfläche eine Änderung der für die Beitragserhebung maßgeblichen Umstände und es entsteht - aufgrund der höheren baulichen Ausnutzbarkeit - ein zusätzlicher Vorteil für das Grundstück. Dadurch wird - im Zeitpunkt des Vorliegens wirksamen Satzungsrechts - gemäß Art. 5 Abs. 2a KAG eine neue (Teil)-Beitragspflicht ausgelöst.
Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu…