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Titel: Grenzen der Dienstplanflexibilisierung
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 11.04.2019
Aktenzeichen: 6 AZR 249/18
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 20005882 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2020, Seite 191

Grenzen der Dienstplanflexibilisierung

- BAG, Urteil vom 11.04.2019 - 6 AZR 249/18 -

Der Kläger hatte die Beklagte auf Überstundenvergütung in Anspruch genommen.

Für die Beklagte und den Kläger gilt der TV-V. Der Kläger ist der Auffassung, dass ihm für im Wechselschichtturnus geleistete Arbeitsstunden ein Überstundenzuschlag zusteht.

Der TV-V lautet hinsichtlich der relevanten Regelungen wie folgend:

»§ 8 regelmäßige Arbeitszeit

(1) ...

(2) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Bei Arbeitnehmern, die ständige…

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