Titel: Grenzen der Dienstplanflexibilisierung
Autor:
RA André A. Schiepel
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 11.04.2019
Aktenzeichen: 6 AZR 249/18
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
20005882
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2020, Seite 191
Grenzen der Dienstplanflexibilisierung
- BAG, Urteil vom 11.04.2019 - 6 AZR 249/18 -
Der Kläger hatte die Beklagte auf Überstundenvergütung in Anspruch genommen.
Für die Beklagte und den Kläger gilt der TV-V. Der Kläger ist der Auffassung, dass ihm für im Wechselschichtturnus geleistete Arbeitsstunden ein Überstundenzuschlag zusteht.
Der TV-V lautet hinsichtlich der relevanten Regelungen wie folgend:
»§ 8 regelmäßige Arbeitszeit
(1) ...
(2) Für die Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen. Bei Arbeitnehmern, die ständige…