Titel: Zur Anmeldebefugnis für Stromsteuerentlastung
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 02.10.2019
Aktenzeichen: 4 K 1713/18 VSt
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Stromsteuer
Dokumentennummer:
20005842
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2020, Seite 152
Zur Anmeldebefugnis für Stromsteuerentlastung
- FG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2019 - 4 K 1713/18 VSt -*
Leitsätze der Redaktion:**
- Die Inanspruchnahme der Stromsteuerentlastung setzt voraus, dass das antragstellende Unternehmen des Produzierenden Gewerbes den verwendeten Strom im Rahmen einer rechtlich selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben, die mit der betriebsbedingten Verwendung von Strom einhergeht, selbst zu eigenbetrieblichen Zwecken entnommen hat.
- Die Entlastungsberechtigung eines Wasserversorgungsunternehmens ist daher ungeachtet der in einem Betriebsführungsvertrag vorbehaltenen Weisungsbefugnis…