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Titel: Unzulässiger Vollgeschossmaßstab für ausgebaute Keller- und Dachgeschosse im Außenbereich
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 20.05.2019
Aktenzeichen: 20 B 18.1431
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 20005843 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2020, Seite 154

Unzulässiger Vollgeschossmaßstab für ausgebaute Keller- und Dachgeschosse im Außenbereich

- VGH Bayern, Urteil vom 20.05.2019 - 20 B 18.1431 -*

Leitsatz der Redaktion:

Eine Beitragssatzung, die im Innenbereich auf die zulässige Geschossfläche abstellt, nur soweit sie Vollgeschosse sind, im Außenbereich jedoch die tatsächliche Geschossfläche der zulässigen Geschossfläche entspricht, ist nichtig. Durch das Abstellen auf Vollgeschosse sowohl im Innen- als auch im Außenbereich würden ungleiche Sachverhalte gleichbehandelt.

Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung für ihr Grundstück im Außenbereich zu einem Entwässerungsbeitrag. Nachdem der Widerspruch gegen…

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