Titel: Übergang des Maßstabs von tatsächlicher zu zulässiger Geschossfläche
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 03.06.2019
Aktenzeichen: 20 ZB 18.882
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
20005845
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2020, Seite 156
Übergang des Maßstabs von tatsächlicher zu zulässiger Geschossfläche
- VGH Bayern, Beschluss vom 03.06.2019 - 20 ZB 18.882 -*
Leitsatz der Redaktion:
Satzungsrechtliche Übergangsregelungen, die einen Maßstabwechsel von tatsächlicher zu zulässiger Geschossfläche zum Gegenstand haben und hinsichtlich des Entstehens der Beitragsschuld auf die Vornahme baulicher Veränderungen durch den Beitragsschuldner abstellen, wirken nicht auf in der Vergangenheit abgeschlossene Beitragstatbestände ein, sondern haben lediglich die künftige bauliche Ausnutzbarkeit des Grundstücks im Blick. Deshalb kann eine in der Satzung getroffene Übergangsregelung keine…