Titel: Keine unentgeltliche Wertabgabe des Organträgers, wenn die Organgesellschaft Leistungen für den hoheitlichen Bereich des Organträgers erbringt
Behörde / Gericht:
FG Niedersachsen
Datum: 16.10.2019
Aktenzeichen: 5 K 309/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
20005841
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2020, Seite 151
Keine unentgeltliche Wertabgabe des Organträgers, wenn die Organgesellschaft Leistungen für den hoheitlichen Bereich des Organträgers erbringt
- FG Niedersachsen, Urteil vom 16.10.2019 - 5 K 309/17 -
Leitsatz der Redaktion:
Auch eine jPöR kann Organträger sein, wenn sie unternehmerisch tätig ist. Die Organschaft beschränkt sich nicht auf den unternehmerischen Bereich der jPöR. Für die Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft kommt es nicht darauf an, ob der Organträger die von der Organgesellschaft bezogene Leistung für unternehmerische oder nichtunternehmerische Zwecke verwendet.
Es liegt keine unentgeltliche Wertabgabe i.S.d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG vor, soweit die Organgesellschaft Leistungen…