Titel: Keine eigenständige Prüfungspflicht der BNetzA bei Zuschlagserteilung nach EEG
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 11.03.2020
Aktenzeichen: VI-3 Kart 772/19 (V)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG,
Umweltschutzrecht
Dokumentennummer:
20005837
ebenso Versorgungswirtschaft 5/2020, Seite 147
Keine eigenständige Prüfungspflicht der BNetzA bei Zuschlagserteilung nach EEG
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2020 - VI-3 Kart 772/19 (V) -*
Leitsatz des Gerichts:
Bei § 36f Abs. 2 S. 1 EEG 2017 kommt es allein auf die tatsächliche Genehmigungslage an, d.h. darauf, ob durch die zuständige Genehmigungsbehörde eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt worden ist. Eine eigenständige, materiell-rechtliche Prüfungspflicht der Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der immissionsrechtlichen Entscheidung der Genehmigungsbehörde besteht in diesem Rahmen ebenso wenig wie eine Pflicht, anhand eines eigenständigen…