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Titel: Gaspreis-Erhöhung ohne persönliche Information des Kunden
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 02.04.2020
Aktenzeichen: C-765/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 20005836 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2020, Seite 146

Gaspreis-Erhöhung ohne persönliche Information des Kunden

- EuGH, Urteil vom 02.04.2020 - C-765/18 -*

Leitsatz des Gerichts:

Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemein - same Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG in Verbindung mit deren Anhang A Buchst. b und c ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass Tarifänderungen, die den Kunden nicht persönlich mitgeteilt worden sind, von einem Gasversorger letzter Instanz nur zu dem Zweck vorgenommen werden, den Anstieg der Bezugskosten von Erdgas ohne…

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