Titel: Umstellung vom Mischsystem in ein Trennsystem als Verbesserung
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (in Lüneburg)
Datum: 21.05.2019
Aktenzeichen: 9 LC 110/17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Kommunales Haushaltsrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
20005812
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2020, Seite 122
Umstellung vom Mischsystem in ein Trennsystem als Verbesserung
- OVG Lüneburg, Urteil vom 21.05.2019 - 9 LC 110/17 -*
Leitsatz des Gerichts:
- Voraussetzung für die hinreichende Bestimmtheit der Merkmalsregelung in einer Erschließungsbeitragssatzung für die Teileinrichtung Straßenentwässerung gemäß § 132 Nr. 4 BauGB ist nicht, dass der Anschluss an ein bestimmtes Entwässerungssystem (Misch- oder Trennsystem) festgelegt wird.
- Eine Verbesserung der Teileinrichtung Straßenentwässerung kann auch in der Umstellung vom Mischsystem in ein Trennsystem liegen (fortführend Senatsurteil vom 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -).
Der Kläger wendet sich gegen…