Top Secret versus Open Data – Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz
- von RA Matthias Ruthemeyer, Hamm -*
Die Bedrohung durch Wirtschaftsspionage ist allgegenwärtig. Das betriebliche Wissen (Know-how), welches nicht selten den Marktvorteil gegenüber den Wettbewerbern darstellt, ist Kernstück des wirtschaftlichen Erfolgs. Die Digitalisierung ist hier Segen und Fluch zugleich. Unternehmen müssen sich daher verstärkt Gedanken machen, welche Informationen wie geschützt werden sollen. Der Gesetzgeber hat hier mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) reagiert. Dieses ist am 26.04.2019 ohne Übergangsfrist in Kraft getreten und setzt die Europäische Geschäftsgeheimnisrichtlinie aus dem Jahr 2016 um.
Was ist ein Geschäftsgeheimnis? Wie muss ein Informationsmanagementsystem gestaltet sein? Und die Frage, welche Auswirkungen das Geschäftsgeheimnisgesetz auf gerichtliche Streitigkeiten hat. Das alles sind Themen des folgenden Beitrags.
* Der Autor ist Rechtsanwalt bei der Sozietät Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamm, Münster, Berlin, Osnabrück und bedankt sich für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Beitrags bei der wissenschaftlichen Mitarbeiterin, Frau Alexandra Köhler, Universität Bielefeld.