Titel: Einstellung der Wasserlieferung wegen Zahlungsrückständen
Behörde / Gericht:
VG Ansbach
Datum: 03.06.2019
Aktenzeichen: AN 1 E 19.00770
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
20005813
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2020, Seite 124
Einstellung der Wasserlieferung wegen Zahlungsrückständen
- VG Ansbach, Beschluss vom 03.06.2019 - AN 1 E 19.00770 -
Leitsatz der Redaktion:
Die Nichtzahlung bereits entstandener und fälliger Forderungen aus dem Wasserversorgungsverhältnis kann grundsätzlich eine Einstellung der Versorgung mit Trinkwasser rechtfertigen. In die Überlegungen des Wasserversorgers muss einfließen, ob ggf. eine Notversorgung mit Trinkwasser mit zeitlicher Begrenzung erforderlich wäre.
Die Antragstellerin als Eigentümerin des Grundstücks wendet sich gegen die Einstellung der Wasserlieferung durch die Antragsgegnerin. Der Antragsgegner teilte dem VG…