Titel: Anwendung des Erweiterungsfaktors gem. § 10 ARegV für die Jahre 2012 und 2013
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 18.12.2019
Aktenzeichen: VI-3 Kart 883-18 (V)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
20005808
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2020, Seite 116
Anwendung des Erweiterungsfaktors gem. § 10 ARegV für die Jahre 2012 und 2013
- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.12.2019 - VI-3 Kart 883-18 (V) -*
Leitsätze des Gerichts:
- Infolge des Wechsels der Hochspannungsebene aus dem Regime des Erweiterungsfaktors in dasjenige der Investitionsmaßnahme besteht für in den Jahren 2012 und 2013 aufgewandte und bis zum 30.06.2013 zu einer Änderung der Versorgungsaufgabe führende Investitionskosten von Verteilernetzbetreibern in die Hochspannungsebene nach Inkrafttreten des § 10 ARegV Abs. 4 n.F. am 22.08.2013 eine Regelungslücke, die für alle bis zum 30.06.2013 gestellten Anträge über eine fortgesetzte,…