Titel: Anmerkung: Anwendungsfragen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 20.02.2020
Aktenzeichen: III C 2 – S 7107/19/10009 :003
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
20005820
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2020, Seite 118
Anmerkung: Anwendungsfragen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)
Anmerkung:
Erfreulicherweise hat das BMF mit Schreiben vom 20.02.2020 wieder ein paar Sachverhalte im Hinblick auf § 2b UStG umsatzsteuerlich gewürdigt.
Mit der entgeltlichen Überlassung von Personal handelt eine jPöR als Unternehmer, der eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung erbringt. Die Finanzverwaltung weist aber darauf hin, dass die Unternehmereigenschaft im Einzelfall entfallen kann, wenn keine größeren Wettbewerbsverzerrungen i.S.d. § 2b Abs. 1 Satz 2 UStG vorliegen.
Es erscheint geboten, die Fallgestaltungen der Personalgestellung genauer zu betrachten:3
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