Titel: Zugang einer Kündigung
Autor:
RA André A. Schiepel
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 22.08.2019
Aktenzeichen: 2 AZR 111/19
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
20005779
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2020, Seite 95
Zugang einer Kündigung
- BAG, Urteil vom 22.08.2019 - 2 AZR 111/19 -
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer außerordentlich gekündigt. Die Kündigung wurde vom Arbeitgeber durch Boten an den Arbeitnehmer zugestellt. Der Bote warf die Kündigung am 27.01.2017 (Freitag) um 13:25 Uhr in den Hausbriefkasten des Klägers ein. In dem Ort, in dem der Kläger wohnt, ist die Postzustellung gegen 11:00 Uhr abgeschlossen.
Der Kläger ging gegen die Kündigung gerichtlich vor und legte am 20.02.2017 (Montag) Klage gegen die Kündigung ein. Die Vorinstanzen hatten angenommen, dass die Kündigung wirksam ist, da der…